Strukturierte, belegte dokumentarische Unterstützung. Dieser Dienst stellt keine Rechtsberatung dar: rechtsverbindliche Aspekte erfordern eine qualifizierte Fachkraft (Anwalt, Datenschutzbeauftragter oder zertifizierter Auditor).
VERORDNUNG (EU) 2024/1689 - SCHRITTWEISES INKRAFTTRETEN

AI Act: Erfassen Sie
Ihre Nutzung bevor man sie von Ihnen verlangt

Die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz regelt schrittweise KI-Systeme, einschließlich solcher, die bereits in Ihre alltäglichen Werkzeuge integriert sind (zum Beispiel Microsoft 365 Copilot). SYAGA hilft Ihnen, Ihre tatsächliche Nutzung zu erfassen, die für Sie geltenden Pflichten zu verstehen und einen Aktionsplan zu erstellen - ohne Fachjargon und ohne unbestätigte Zahlenversprechen.

2024
Verordnung veröffentlicht (2024/1689)
Stufen
Schrittweise Anwendung über die Zeit
EU
Horizontaler Geltungsbereich, alle Branchen
Copilot
KI bereits vorhanden in Ihren M365-Tools

Der Kontext

Eine europäische Verordnung, die bereits gilt - oft ohne dass das Unternehmen es bemerkt hat

Die europäische KI-Verordnung ist bereits veröffentlicht

Die Verordnung (EU) 2024/1689 (Quelle: EUR-Lex) regelt die Governance von Systemen künstlicher Intelligenz innerhalb der Europäischen Union. Ihr Inkrafttreten erfolgt stufenweise, je nach Art der betroffenen Pflicht.

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KI ist bereits in Ihren aktuellen Tools vorhanden

Funktionen künstlicher Intelligenz sind bereits in weit verbreitete Bürosoftware-Suiten integriert, wie zum Beispiel Microsoft 365 Copilot. Viele Organisationen nutzen sie, ohne diesen Bereich formal erfasst zu haben.

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Wenige Unternehmen haben ihre KI-Nutzung erfasst

Zwischen Tools von Anbietern, internen Entwicklungen und automatisierten Agenten, die auf bestehenden Plattformen eingesetzt werden, ist der tatsächliche Umfang der genutzten KI-Systeme selten zentral dokumentiert.

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Vorausschauen ist besser als erleiden

Wie bei jeder neuen Regulierung ist es besser, den eigenen Anwendungsbereich frühzeitig zu klären, als eine Pflicht erst bei einer Kontrolle oder einer Anfrage eines Kunden, Versicherers oder Partners zu entdecken.

Das AIACT-Express-Vorgehen

Eine Begleitung in 5 Schritten, gemeinsam mit Ihnen abgestimmt auf Ihren tatsächlichen Umfang an KI-Systemen

1
Schritt 1 - Abgrenzung

Gespräch mit der Geschäftsführung oder dem IT-Verantwortlichen

Verständnis des Kontexts, der bereits vorhandenen Tools sowie laufender oder geplanter KI-Projekte. Ziel: einen realistischen Analyseumfang festlegen, keine theoretische Liste.

2
Schritt 2 - Kartierung

Erfassung der genutzten KI-Systeme

Anbieter-Tools (einschließlich bereits in Ihren Bürosoftware-Suiten enthaltener KI-Funktionen), interne Entwicklungen, Automatisierungen und auf Ihren bestehenden Plattformen eingesetzte Agenten.

3
Schritt 3 - Analyse

Einordnung Ihrer Rolle und der damit verbundenen Pflichten

Für jedes identifizierte System bestimmen, inwieweit Sie im Sinne der Verordnung Anbieter oder Betreiber sind, und welche allgemeinen Pflichten sich daraus für Ihre Organisation ergeben.

4
Schritt 4 - Aktionsplan

Priorisierung der Konformitätsmaßnahmen

Ein strukturierter, nach Risiko und Aufwand priorisierter Aktionsplan, ohne Versprechen eines rechtlichen Ergebnisses: sensible Punkte werden zur Prüfung durch spezialisierten Rechtsbeistand markiert.

5
Schritt 5 - Übergabe

Vorstellung der Diagnose und Übergabe

Übergabe der Kartierungsunterlagen und des Aktionsplans, mit Zeit für einen Austausch zur Beantwortung der Fragen Ihrer Teams.

Was Sie erhalten

Konkrete Arbeitsdokumente, angepasst an Ihren tatsächlichen Umfang

📝

Kartierung der KI-Systeme

Strukturiertes Verzeichnis der bei Abgrenzung und Kartierung identifizierten Nutzungen.

  • Anbieter-Tools und integrierte KI-Funktionen
  • Interne Entwicklungen und automatisierte Agenten
  • Für jedes System identifizierte Rolle (Anbieter / Betreiber)

Zusammenfassung der allgemeinen Pflichten

Ein verständlich formuliertes Dokument, das jedes identifizierte System mit den wichtigsten Pflichtenkategorien der Verordnung verknüpft.

  • Ansicht je erfasstem KI-System
  • Punkte zur Prüfung durch einen spezialisierten Juristen
  • Kein Sanktionsbetrag ohne rechtliche Prüfung genannt
📈

Priorisierter Aktionsplan

Ein operativer Fahrplan für Ihre Organisation.

  • Nach Priorität eingestufte Maßnahmen
  • Bezug zum betroffenen Bereich (DSGVO, IT-Governance)
  • Bearbeitbares Format für die interne Nachverfolgung

Abgedeckter Geltungsbereich

Der AI Act steht nicht für sich allein: er greift ineinander mit Texten, die Sie bereits kennen

KI

AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689)

Referenztext zur Governance von Systemen künstlicher Intelligenz innerhalb der Europäischen Union. Quelle: EUR-Lex.

RG

DSGVO

Sobald ein KI-System personenbezogene Daten verarbeitet, bleiben die DSGVO-Pflichten (Verordnung (EU) 2016/679) neben den spezifischen Pflichten des AI Act anwendbar.

GO

Bestehende IT-Governance

Die Kartierung der KI-Nutzung fügt sich natürlich in einen umfassenderen IT-Governance-Ansatz ein (Sicherheitsrichtlinie, Risikomanagement), insbesondere wenn Ihre Organisation bereits von NIS2 oder einem ISO-27001-Prozess betroffen ist.

M365

KI bereits vorhanden in Microsoft 365

Funktionen wie Copilot bringen KI in bereits täglich genutzte Tools. Ihre Nutzung fällt in den zu kartierenden Bereich, auch ohne "sichtbares" KI-Projekt.

Ein Angebot, kein Standardtarif

Der Umfang einer AI-Act-Diagnose variiert je nach Anzahl und Art der genutzten KI-Systeme zu stark, um einen generischen Preis anzubieten. Wir erstellen ein Angebot nach der Abgrenzungsphase.

Individuelle AI-Act-Diagnose

Umfang gemeinsam mit Ihnen ab der Abgrenzungsphase festgelegt

  • Abgrenzung und Gespräch inbegriffen
  • Kartierung der identifizierten KI-Systeme
  • Zusammenfassung der allgemeinen Pflichten, ohne erfundene Rechtsangaben
  • Priorisierter Aktionsplan
  • Angebot nach Abgrenzung erstellt, vor jeder Verpflichtung
Angebot anfordern

Häufig gestellte Fragen

Die untenstehenden Antworten sind bewusst allgemein gehalten. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die Analyse eines auf Digitalrecht spezialisierten Rechtsbeistands.
Ist mein Unternehmen vom AI Act betroffen?
Die Verordnung gilt weitreichend, sobald eine Organisation innerhalb der Europäischen Union ein System künstlicher Intelligenz entwickelt, in Verkehr bringt oder nutzt - auch über bereits in bestehende Tools integrierte Funktionen (zum Beispiel Microsoft 365 Copilot). Anders als andere Rechtstexte legt der AI Act keine einfache Schwelle nach Mitarbeiterzahl oder Umsatz fest: der genaue Umfang und die Pflichten hängen von der eingenommenen Rolle (Anbieter oder Betreiber) und dem betroffenen System ab. Eine Diagnose ermöglicht es, dies für Ihre Organisation zu bestimmen.
Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber?
Die Verordnung unterscheidet insbesondere zwischen Organisationen, die ein KI-System entwickeln oder in Verkehr bringen (Anbieter), und solchen, die es im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen (Betreiber). Die geltenden Pflichten unterscheiden sich je nach dieser Rolle. Die meisten KMU sind vor allem Betreiber der von ihnen täglich genutzten Tools.
Welche Risiken bestehen bei Nichteinhaltung?
Die Verordnung sieht eine eigene Sanktionsregelung vor. Wir nennen auf dieser Seite bewusst keinen Betrag, solange dieser nicht von spezialisiertem Rechtsbeistand für Ihre konkrete Situation geprüft und bestätigt wurde: genau dies ist einer der Punkte, den die Diagnose mit den richtigen Ansprechpartnern zu klären hilft.
Ersetzt die Diagnose eine anwaltliche Stellungnahme?
Nein. AIACT-Express ist ein operatives Unterstützungswerkzeug (Kartierung, verständliche Aufbereitung, Aktionsplan) und stellt keine Rechtsberatung dar. Für jede Frage der rechtlichen Auslegung der Verordnung bleibt die Einbindung eines spezialisierten Anwalts erforderlich.
Wie viel Zeit muss ich mit meinen Teams aufwenden?
Hauptsächlich ein Abgrenzungsgespräch mit der Geschäftsführung oder dem IT-Verantwortlichen, danach eine Übergabesitzung am Ende des Prozesses. Der genaue Umfang wird im Angebot festgelegt, sobald der Umfang bekannt ist.
Warum ist SYAGA hierfür legitim?
SYAGA Consulting führt seit 2009 Sicherheits- und Konformitätsaudits von Informationssystemen für Organisationen unterschiedlicher Größe durch. AIACT-Express stützt sich auf dieselbe Audit-Methode (Abgrenzung, Kartierung, Analyse, Aktionsplan), angewandt auf den spezifischen Bereich der künstlichen Intelligenz.

Regulatorische Beobachtung - offizielle Quellen

Was der europäische Text zur KI wirklich sagt, einfach erklärt. Jeder Punkt verweist auf seine offizielle Quelle (Europäische Kommission, EUR-Lex). Informationen erfasst am 17.07.2026.

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Worum geht es?

Es handelt sich um eine europäische Verordnung (den "AI Act", Text 2024/1689), veröffentlicht am 12. Juli 2024 und bereits "in Kraft". Sie legt gemeinsame Regeln für künstliche Intelligenz in der gesamten Europäischen Union fest, unabhängig von Ihrer Branche.
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Die wichtigsten Daten

Die Verordnung gilt stufenweise: Die Verbote sind seit dem 2. Februar 2025 in Kraft; die Governance-Regeln und die Pflichten für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck seit dem 2. August 2025; die Mehrheit der übrigen Pflichten (darunter "Hochrisiko"-KI) tritt am 2. August 2026 in Kraft. Zu beachten: Die Kommission hat am 19. November 2025 vorgeschlagen, einige dieser Fristen anzupassen, sodass sich diese Daten noch leicht verschieben können.
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Die 4 Risikostufen

Der Text ordnet KI-Anwendungen in 4 Kategorien ein: unannehmbares Risiko (verboten), hohes Risiko (streng reglementiert), begrenztes Risiko (Informationspflicht) und minimales Risiko - die überwiegende Mehrheit der heutigen Anwendungen (zum Beispiel ein Spamfilter oder ein Videospiel), die von keinen neuen Regeln betroffen sind.
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Was schlicht verboten ist

Bestimmte Anwendungen sind nun überall in Europa untersagt: Menschen durch KI manipulieren oder täuschen, die Schwächen einer Person ausnutzen, Bürger wie bei einem "Sozial-Scoring" bewerten, vorhersagen, dass eine Person aufgrund ihres Profils eine Straftat begehen wird, massenhaft Fotos aus dem Web oder von Videoüberwachung sammeln, um Datenbanken zur Gesichtserkennung zu erstellen, Emotionen am Arbeitsplatz oder in der Schule analysieren, oder Biometrie nutzen, um Herkunft, Religion oder Orientierung abzuleiten.
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Wenn Ihre KI als "hochriskant" eingestuft wird

Von der Kommission genannte Beispiele: ein Tool, das Lebensläufe filtert, das den Zugang zu einem Kredit verwaltet, oder das als Sicherheitskomponente in einem Transportmittel dient. In diesem Fall müssen Risiken bewertet und begrenzt, qualitativ hochwertige Daten verwendet, Aktivitätsprotokolle geführt, das System dokumentiert, Nutzer klar informiert, eine menschliche Aufsicht vorgesehen und ein gutes Niveau an Robustheit und Cybersicherheit gewährleistet werden.
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Die Sanktionen, klar erklärt

Für verbotene Anwendungen: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Umsatzes (der jeweils höhere Betrag). Für sonstige Verstöße gegen die Verordnung: bis zu 15 Millionen oder 3 %. Für irreführende Angaben gegenüber den Behörden: bis zu 7,5 Millionen oder 1 %. Für KMU und Start-ups gilt jeweils der NIEDRIGERE der beiden Beträge (siehe sourciertes Detail weiter unten unter "Die Sanktionen des AI Act, klar erklärt").
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Wer die Anwendung kontrolliert

Innerhalb der Europäischen Kommission wurde ein "Europäisches Büro für Künstliche Intelligenz" (über 125 Mitarbeiter) geschaffen, das eine kohärente Anwendung der Verordnung sicherstellt, unterstützt von einem Ausschuss mit je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats. Jedes Land muss zudem seine eigenen nationalen Aufsichtsbehörden benennen.
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Eine freiwillige Initiative bereits jetzt möglich

Die Kommission bietet eine freiwillige Selbstverpflichtung an, den "AI Pact", um die Einhaltung der Vorschriften vor den gesetzlichen Fristen vorzubereiten. Mehr als 230 Unternehmen (Großkonzerne und KMU) haben ihn bereits unterzeichnet. Diese Selbstverpflichtungen sind rechtlich nicht bindend.
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Wer ist vom AI Act betroffen?

Anders als die DSGVO oder NIS2 legt der AI Act keine einfache Schwelle nach Mitarbeiterzahl oder Umsatz fest. Ausschlaggebend für die Pflichten sind Ihre Rolle (Anbieter oder Betreiber) und die Risikostufe des betroffenen KI-Systems. Informationen erfasst am 18.07.2026, offizielle Quellen: Europäische Kommission und EUR-Lex.

🌍 Eine Reichweite über die Grenzen der EU hinaus

Der offizielle Text ist eindeutig: Die Verordnung gilt "to both public and private actors inside and outside the EU, who place an AI system or general-purpose AI model on the EU market, or put an AI system into service or use it in the EU". Konkret kann ein Unternehmen außerhalb der EU betroffen sein, sobald die Ausgabe seines KI-Systems zur Nutzung in der Union bestimmt ist.
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FO Der Anbieter ("provider")

Wer das KI-System entwickelt oder in Verkehr bringt. Von der Europäischen Kommission genanntes Beispiel: "a developer of a CV-screening tool" (der Entwickler eines Lebenslauf-Filtertools). Auch Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck sind betroffen.
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DE Der Betreiber ("deployer")

Wer das System in seiner beruflichen Tätigkeit einsetzt. Von der Kommission genanntes Beispiel: "a bank using this screening tool" (die Bank, die das Lebenslauf-Filtertool nutzt). Eine rein private, nicht berufliche Nutzung ist von dieser Definition ausgeschlossen.
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Was vom Anwendungsbereich ausgeschlossen ist

  • Militär, Verteidigung, nationale Sicherheit: Systeme, die ausschließlich zu diesen Zwecken konzipiert sind, unabhängig von der Art der Organisation, die sie einsetzt.
  • Forschung und Entwicklung: F&E- und Prototyping-Tätigkeiten vor dem Inverkehrbringen eines Systems sind nicht betroffen.
  • Rein private, nicht berufliche Nutzung: von der Definition des Betreibers ausgeschlossen.
  • Öffentliche Behörden von Drittstaaten und internationale Organisationen, die im Rahmen internationaler Zusammenarbeit oder Abkommen handeln, vorbehaltlich angemessener Garantien.
  • Biometrie zur Authentifizierung oder Verifizierung (Entsperren eines Smartphones, Grenzkontrolle): als nicht signifikantes Risiko eingestuft, bleibt außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Verordnung.

offizielle Quelle (EUR-Lex) →  ·  offizielle Quelle (FAQ Kommission) →

PME KMU und Start-ups: Erleichterungen, keine Ausnahme

KMU und Start-ups bleiben im Anwendungsbereich der Verordnung, profitieren aber von verhältnismäßigen Bußgeldern entsprechend ihrer Größe, von erleichterten Pflichten zur technischen Dokumentation (Einigung "AI Omnibus") und von "regulatorischen Sandkästen", um ihre KI-Projekte unter kontrollierten Bedingungen zu testen.
offizielle Quelle →

RQ Das eigentliche Kriterium: die Risikostufe, nicht die Größe

Die Verordnung ordnet alle Anwendungen in 4 Risikostufen ein (unannehmbar, hoch, begrenzt, minimal). Diese Stufe, bestimmt durch die Art des Systems und seine Nutzung, löst Pflichten aus (oder nicht), unabhängig von der Mitarbeiterzahl oder dem Umsatz der einsetzenden Organisation.
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💼 Konkrete Beispiele von Branchen, die von der Kommission genannt werden

Indikative Liste der großen Anwendungsfamilien, die als "hochriskant" gelten können, so wie sie von der Europäischen Kommission dargestellt werden:

  • Kritische Infrastrukturen und Sicherheitskomponenten im Verkehr
  • Bildung (Bewertung von Prüfungen, Orientierung von Schülern)
  • Beschäftigung und Personalauswahl (zum Beispiel ein Lebenslauf-Filtertool)
  • Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Bank-Kreditscoring)
  • Biometrie
  • Strafverfolgung
  • Migration, Asyl und Grenzmanagement
  • Rechtspflege und demokratische Prozesse
  • Sicherheitskomponenten bereits regulierter Produkte (Medizinprodukte, Transport)

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AI Act: Die Fragen, die sich ein Unternehmensleiter wirklich stellt

Kein Juristenjargon: 8 konkrete Fragen, eine einfache Antwort, und die offizielle Quelle (Europäische Kommission, EUR-Lex) hinter jeder Antwort.

Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort und ihre Quelle zu sehen.

Ich nutze im Alltag nur Copilot oder ChatGPT, bin ich wirklich betroffen?

In der überwiegenden Mehrheit der Fälle nicht, jedenfalls nicht durch spezifische Pflichten. Einen handelsüblichen Chatbot oder Copiloten zu nutzen, ohne ihn zu integrieren oder in ein Produkt umzuwandeln, bleibt außerhalb des Kerns der Verordnung, solange es sich nicht um ein "hochriskantes" KI-System handelt. Sie bleiben jedoch "Betreiber" des Tools: Sie müssen es gemäß seiner Gebrauchsanweisung nutzen.

Muss ich meine Mitarbeiter zu KI schulen?

Das ist eine in der Verordnung vorgesehene Pflicht (Artikel 4, "KI-Kompetenz"), in Kraft seit dem 2. Februar 2025. Die Idee: Ihren Teams - denjenigen, die ein KI-System bereitstellen, nutzen oder davon betroffen sind - die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, um im Umgang mit diesen Werkzeugen fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Kommission hat eine Sammlung von Praxisbeispielen ("living repository") veröffentlicht, um Unternehmen bei der Organisation zu unterstützen, ohne ein einheitliches Schulungsformat vorzuschreiben.

Wenn ein Chatbot meinen Kunden antwortet oder eine KI meine Grafiken erstellt, muss ich das kennzeichnen?

Ja, ab dem 2. August 2026 (Artikel 50 der Verordnung). Eine Person, die mit einem Chatbot kommuniziert, muss erkennen können, dass sie mit einer Maschine spricht. Von KI erzeugte Inhalte (Text, Bild, Video) müssen als solche erkennbar bleiben, und "Deepfakes" oder von KI erstellte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen klar und sichtbar gekennzeichnet werden. Ein freiwilliger Verhaltenskodex zur Kennzeichnung solcher Inhalte wurde am 10. Juni 2026 veröffentlicht, um Unternehmen anzuleiten.

Muss ich meine KI in ein offizielles europäisches Register eintragen?

Nur wenn Sie Anbieter eines "hochriskanten" KI-Systems sind: In diesem Fall ist die Eintragung in eine öffentliche europäische Datenbank verpflichtend. Öffentliche Behörden, die ein hochriskantes System einsetzen, müssen sich ebenfalls eintragen, außer bei kritischen Infrastrukturen. Die alltägliche Nutzung handelsüblicher KI-Tools ist von diesem Register nicht betroffen.

Gelten für ein KMU dieselben Sanktionen wie für einen Großkonzern?

Nein. Die Verordnung legt 3 Sanktionsstufen fest (bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Umsatzes für verbotene Praktiken; 15 Mio. € oder 3 % für sonstige Verstöße; 7,5 Mio. € oder 1 % für Falschangaben gegenüber den Behörden), wobei jeweils der höhere der beiden Beträge herangezogen wird. Für KMU und Start-ups kehrt sich die Regel um: Es gilt der NIEDRIGERE Betrag jeder Stufe, nie der höhere. Vollständiges, sourciertes Detail im Abschnitt "Die Sanktionen des AI Act, klar erklärt".

Gibt es eine kostenlose offizielle Hilfe, um zu wissen, ob ich betroffen bin?

Ja. Die Kommission hat einen "AI Act Service Desk" eingerichtet, der eine FAQ, ein Tool "Compliance Checker" zur Bewertung Ihrer eigenen Pflichten, einen "AI Act Explorer" zum artikelweisen Navigieren im Text und ein Formular bietet, um direkt einem Expertenteam eine Frage zu stellen.

Ich nutze KI, um Lebensläufe zu filtern oder meine Mitarbeiter zu überwachen - habe ich besondere Pflichten?

Ja, das sind typische Anwendungen, die von der Verordnung als "hochriskant" eingestuft werden. Als Betreiber müssen Sie insbesondere eine menschliche Aufsicht durch "ausreichend qualifiziertes und befugtes" Personal sicherstellen, Ihre Mitarbeiter VOR dem Einsatz eines solchen Systems an ihrem Arbeitsplatz informieren und jede Person informieren, sobald eine KI an einer sie betreffenden Entscheidung beteiligt ist (zum Beispiel bei der Filterung einer Bewerbung). Die Verordnung schreibt für diese Anwendungen zudem Transparenz, technische Dokumentation und Protokollführung vor.

Kann ich meine KI testen, bevor ich sie einsetze, ohne eine sofortige Sanktion zu riskieren?

Ja, genau das ist die Rolle der "regulatorischen Sandkästen" (regulatory sandboxes) und der von der Verordnung vorgesehenen Tests unter Realbedingungen, konzipiert für KMU und Start-ups. Eine Änderung vom 7. Mai 2026 hat den Zugang zu diesem Instrument noch erweitert: Mehr Innovatoren können nun darauf zugreifen, auch über einen Sandkasten auf europäischer Ebene, und die Berechtigung wurde auf "small mid-cap" (kleine Unternehmen mittlerer Größe) ausgeweitet.

Diese FAQ ist eine pädagogische Zusammenfassung, erstellt auf Grundlage der oben zitierten offiziellen Texte und Seiten (Europäische Kommission, EUR-Lex). Sie ersetzt keine juristische Lektüre des Textes und stellt keine Rechtsberatung dar. Informationen erfasst am 18.07.2026.

Der Zeitplan des AI Act, klar erklärt

Die europäische KI-Verordnung gilt nicht auf einen Schlag: Sie tritt stufenweise zwischen 2024 und 2028 in Kraft. Hier die wichtigsten Daten, was bereits gilt und was noch kommt, jeweils mit offizieller Quelle. Informationen erfasst am 18.07.2026.

2024
1. August 2024 • bereits hinter uns

Die Verordnung tritt in Kraft

Der europäische Text zur künstlichen Intelligenz wird offiziell zu einer geltenden Verordnung in der gesamten Europäischen Union. Das ist der Ausgangspunkt: Alle folgenden Fristen werden ab diesem Datum berechnet.
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2. Februar 2025 • in Kraft

Verbotene Anwendungen werden illegal

Manipulation von Personen, Sozial-Scoring, massenhafte Gesichtserkennung... die gefährlichsten Praktiken sind nun überall in Europa verboten (Detail im Abschnitt "Regulatorische Beobachtung" oben). Auch die Regeln zur KI-Sensibilisierung in Organisationen gelten seit diesem Datum.
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2. August 2025 • in Kraft

Europäische Governance und generative KI reglementiert

Die im Text vorgesehenen Aufsichtsbehörden (darunter das Europäische Büro für KI) sind offiziell eingerichtet, und Anbieter großer generativer KI-Modelle (Typ konversationeller Assistent) müssen Transparenz- und technische Dokumentationspflichten erfüllen.
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!
2. August 2026 • in wenigen Tagen

Die allgemeine Frist der Verordnung

Das ist das Datum, das der ursprüngliche Text für die allgemeine Anwendung festlegte (24 Monate nach Inkrafttreten): Pflicht zur Information der Nutzer gegenüber einer KI, sowie die Mehrheit der eigenständig genutzten "hochriskanten" KI-Systeme. Ein Teil des Hochrisikobereichs wurde jedoch zwischenzeitlich verschoben (siehe die beiden folgenden Etappen).
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19. Nov. 2025 → 7. Mai 2026 • der Zeitplan hat sich verschoben

Die EU passt den Zeitplan an ("AI Omnibus")

Am 19. November 2025 schlug die Europäische Kommission vor, bestimmte Fristen der Verordnung zu vereinfachen und zu verschieben, bis die nötigen technischen Normen fertig sind. Das Europäische Parlament und der Rat erzielten am 7. Mai 2026 eine politische Einigung zu diesem Text. Konkrete Folge: Zwei Fristen zum "Hochrisiko"-Bereich wurden verschoben (die beiden nächsten Etappen unten). Zum Zeitpunkt dieser Seite ist diese politische Einigung noch nicht in endgültiger Form im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
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2027
2. Dezember 2027 • kommend (verschobene Frist)

Hochrisiko in sensiblen Branchen

Neue Frist für hochriskante KI-Systeme, die insbesondere in Biometrie, kritischen Infrastrukturen, Bildung, Beschäftigung oder Migration/Asyl/Grenzkontrolle eingesetzt werden. Diese Pflichten, die ursprünglich ab August 2026 gelten sollten, werden auf dieses Datum verschoben, um Zeit für die Fertigstellung der technischen Normen zu lassen.
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2028
2. August 2028 • kommend (verschobene Frist)

KI integriert in bereits regulierte Produkte (Aufzüge, Spielzeug...)

Für KI-Systeme, die Sicherheitskomponenten in bereits anderweitig regulierten Produkten sind (Aufzüge, Spielzeug, Medizinprodukte...), war die Frist im ursprünglichen Text auf August 2027 festgelegt (36 Monate nach Inkrafttreten). Sie wird nun auf dieses Datum verschoben.
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Was in einem Satz zu merken ist

Die Verbote und Governance-Regeln gelten bereits seit 2025; die allgemeine Frist der Verordnung fällt in den kommenden Tagen (2. August 2026); und zwei Familien hochriskanter Systeme (sensible Branchen, regulierte Produkte) profitieren von einer zusätzlichen Frist bis Ende 2027 bzw. Mitte 2028, bis die technischen Normen fertig sind.

Die Sanktionen des AI Act, klar erklärt

Keine Panik, keine Schockzahlen: Hier steht genau, was der europäische Text zu den Bußgeldern sagt, wer sie verhängt, und seit wann sie tatsächlich gelten. Jeder Betrag steht wortwörtlich in der Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 99 bis 101.

35 Mio. €
oder 7 %des weltweiten Umsatzes

Höchste Stufe - vollständig verbotene KI-Praktiken

Es gilt der höhere der beiden Beträge. Sie betrifft ausschließlich die 8 durch Artikel 5 verbotenen Anwendungen: Manipulation oder Täuschung durch KI, Ausnutzung der Schwächen einer Person, Sozial-Scoring, Vorhersage eines Straftatrisikos allein aufgrund von Profiling, massenhafte Erfassung von Gesichtern zur Erstellung einer Gesichtserkennungsdatenbank, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in der Schule, biometrische Kategorisierung geschützter Merkmale, und biometrische Echtzeit-Identifizierung durch Strafverfolgungsbehörden im öffentlichen Raum.

Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 99§3 →
15 Mio. €
oder 3 %des weltweiten Umsatzes

Mittlere Stufe - am stärksten relevant für KMU/ETI

Diese Stufe betrifft am direktesten Unternehmen, die ein KI-Tool nutzen: Pflichten der Anbieter (Artikel 16), der Bevollmächtigten (22), der Einführer (23), der Händler (24), der Betreiber, also der Unternehmen, die ein hochriskantes KI-System nutzen (Artikel 26), der notifizierten Stellen, und der Transparenzpflichten gegenüber Nutzern (Artikel 50 - zum Beispiel die Kennzeichnung eines Chatbots als KI).

Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 99§4 →
7,5 Mio. €
oder 1 %des weltweiten Umsatzes

Niedrigste Stufe - irreführende Angaben gegenüber den Behörden

Gilt, wenn ein Unternehmen einer notifizierten Stelle oder einer zuständigen nationalen Behörde auf deren offizielle Anfrage falsche, unvollständige oder irreführende Informationen liefert.

Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 99§5 →

Für ein KMU gilt immer der niedrigere Betrag

Ausdrückliche Regel des Textes: Für KMU und Start-ups ist jedes Bußgeld auf den niedrigeren der beiden Werte begrenzt (Prozentsatz oder feste Summe), nie auf den höheren. Konkret ersetzt ein Bußgeld auf Basis eines Prozentsatzes Ihres tatsächlichen Umsatzes fast immer die in Millionen Euro gedachte Obergrenze für multinationale Konzerne.

Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 99§6 →

Ein Bußgeld ist nie automatisch

Der Text verpflichtet die Behörde, vor der Festlegung eines Betrags Folgendes zu berücksichtigen: die Schwere und Dauer des Verstoßes, die Zahl der betroffenen Personen, die Größe und den Umsatz des Unternehmens, ob vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde, den Grad der Zusammenarbeit mit der Behörde, sowie die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Behebung des Problems.

Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 99§7 →

Wer konkret sanktioniert

Jeder Mitgliedstaat muss mindestens eine nationale "Marktüberwachungsbehörde" benennen, die für die Durchsetzung der Verordnung auf seinem Hoheitsgebiet zuständig ist. Auf europäischer Ebene koordiniert das Europäische Büro für KI das Ganze. Bis heute erlaubt keine konsultierte offizielle Quelle, den Namen der für Frankreich endgültig benannten Behörde zu bestätigen - wir erfinden ihn daher nicht.

Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 70 →

Bereits in Kraft, keine künftige Drohung

Die Verbote aus Artikel 5 (und ihre Bußgelder bis zu 35 Mio. €) gelten seit dem 2. Februar 2025. Das gesamte Sanktionsregime (Kapitel XII, Artikel 99) ist seit dem 2. August 2025 in Anwendung. Es handelt sich also nicht um eine ferne Frist: Der Bußgeldrahmen ist bereits heute aktiv.

Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 113 →

Sonderfall: KI-Modelle mit "allgemeinem Verwendungszweck" (Typ GPT, Gemini...)

Anbieter großer KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (die "Grundlagen" hinter Werkzeugen wie KI-Assistenten) unterliegen einem eigenen Regime: Es ist die Europäische Kommission selbst, die ihnen ein Bußgeld von bis zu 15 Mio. € oder 3 % ihres weltweiten Umsatzes auferlegen kann. Dieses Regime richtet sich an den Herausgeber des Modells, nicht an das Unternehmen, das es im Alltag nutzt.

Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 101 →

Kein erfundenes Zahlenbeispiel

Die Verordnung sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat der Kommission jährlich einen Bericht über die tatsächlich verhängten Bußgelder übermittelt. Bis heute wurde in den konsultierten offiziellen Quellen keine erste Ausgabe dieses Berichts identifiziert - wir zitieren daher keinen konkreten Fall und keinen tatsächlich verhängten Betrag, solange dieser nicht offiziell veröffentlicht ist.

Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 99§11 →
Beträge und Artikel geprüft durch direkte Lektüre des offiziellen Textes der Verordnung (EU) 2024/1689 (Amtsblatt der Europäischen Union vom 12. Juli 2024, EUR-Lex CELEX 32024R1689). Dieser Abschnitt ist eine pädagogische Zusammenfassung, er ersetzt keine Rechtsberatung. Informationen geprüft am 18.07.2026.

Ihre Aufsichtsbehörde, je nach Land

In Europa hat jedes Land seine eigenen Behörden. Hier finden Sie für die 30 Länder des Europäischen Wirtschaftsraums die Datenschutzbehörde (Ihr Ansprechpartner für die DSGVO) und die nationale Cybersicherheitsbehörde. Jeder Name verweist auf die offizielle Website.

LandDatenschutzCybersicherheit
DeutschlandBfDI - Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die InformationsfreiheitBSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Federal Office for Information Security)
ÖsterreichOsterreichische Datenschutzbehorde (DSB)CERT.at
BelgienAutorite de la protection des donnees - Gegevensbeschermingsautoriteit (APD-GBA)Centre for Cybersecurity Belgium (CCB)
BulgarienCommission for Personal Data Protection (CPDP)CERT Bulgaria (National Cybersecurity Incident Response Team, State e-Government Agency)
ZypernOffice of the Commissioner for Personal Data Protection (Cyprus Data Protection Authority)Digital Security Authority (DSA)
KroatienAgencija za zastitu osobnih podataka (AZOP) - Croatian Personal Data Protection AgencyNational Cyber Security Centre (NCSC-HR), operating under the Security and Intelligence Agency (SOA)
DänemarkDatatilsynetForsvarets Efterretningstjeneste (FE) - Cybersituationscenter, national CSIRT (Danish Defence Intelligence Service)
SpanienAgencia Espanola de Proteccion de Datos (AEPD)INCIBE - Instituto Nacional de Ciberseguridad (Spanish National Cybersecurity Institute)
EstlandEstonian Data Protection Inspectorate (Andmekaitse Inspektsioon)Information System Authority (RIA) - National Cyber Security Centre of Estonia (NCSC-EE), heberge CERT-EE
FinnlandOffice of the Data Protection Ombudsman (Tietosuojavaltuutetun toimisto)National Cyber Security Centre Finland (NCSC-FI)
FrankreichCNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertes)ANSSI (Agence Nationale de la Securite des Systemes d'Information)
GriechenlandHellenic Data Protection Authority (HDPA) - Arkhi Prostasias Dedomenon Prosopikou KharaktiraNational Cybersecurity Authority (NCSA) - Ethniki Arkhi Kyvernoasfaleias
UngarnNemzeti Adatvedelmi es Informacioszabadsag Hatosag (NAIH) - Hungarian National Authority for Data Protection and Freedom of InformationNational Cyber Security Center of Hungary (NCSC-HU / NKI), operant au sein du Special Service for National Security (SSNS)
IrlandData Protection Commission (DPC)National Cyber Security Centre (NCSC-IE), incluant le CSIRT-IE
IslandPersonuvernd (Icelandic Data Protection Authority)CERT-IS
ItalienGarante per la protezione dei dati personaliAgenzia per la Cybersicurezza Nazionale (ACN)
LettlandData State Inspectorate (Datu valsts inspekcija)CERT.LV - Cyber Incident Response Institution of the Republic of Latvia
LiechtensteinDatenschutzstelle Fürstentum LiechtensteinCSIRT.LI (Computer Security Incident Response Team Liechtenstein / National Cyber Security Unit)
LitauenState Data Protection Inspectorate (Valstybine duomenu apsaugos inspekcija - VDAI)National Cyber Security Centre (Nacionalinis kibernetinio saugumo centras - NKSC)
LuxemburgCommission Nationale pour la Protection des Données (CNPD)Agence nationale de la sécurité des systèmes d'information (ANSSI Luxembourg), sous le Haut-Commissariat à la protection nationale (HCPN)
MaltaOffice of the Information and Data Protection Commissioner (IDPC)CSIRTMalta (Critical Information Infrastructure Protection Unit, Ministry for Home Affairs and National Security)
NorwegenDatatilsynetNSM (Nasjonal sikkerhetsmyndighet / National Security Authority) (zu bestätigen)
NiederlandeAutoriteit Persoonsgegevens (AP)National Cyber Security Centre (NCSC-NL)
PolenUrząd Ochrony Danych Osobowych (UODO)CSIRT NASK (CERT Polska)
PortugalComissão Nacional de Proteção de Dados (CNPD)Centro Nacional de Cibersegurança (CNCS)
RumänienANSPDCP - Autoritatea Nationala de Supraveghere a Prelucrarii Datelor cu Caracter Personal (National Supervisory Authority for Personal Data Processing)zu bestätigen
SlowakeiUrad na ochranu osobnych udajov Slovenskej republikyNarodny bezpecnostny urad (National Security Authority) - SK-CERT / National Cyber Security Centre
SlowenienInformation Commissioner of the Republic of Slovenia (Informacijski pooblascenec)Government Information Security Office (GISO / URSIV - Urad Vlade RS za Informacijsko Varnost)
SchwedenIntegritetsskyddsmyndigheten (IMY) - Swedish Authority for Privacy ProtectionNationellt cybersakerhetscenter (NCSC-SE), rattache a FRA, integre CERT-SE (CSIRT national)
TschechienUrad pro ochranu osobnich udaju (UOOU) - Office for Personal Data ProtectionNarodni urad pro kybernetickou a informacni bezpecnost (NUKIB) - National Cyber and Information Security Agency

Quellen: offizielle Websites der Behörden und Mitgliederliste des EDSA (edpb.europa.eu), abgerufen am 18. Juli 2026. Bestätigte Datenschutzbehörden: 30/30. Bestätigte Cybersicherheitsbehörden: 28/30. Die Hinweise „zu bestätigen" kennzeichnen eine bislang nicht gefestigte offizielle Quelle.

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